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Meine Homepage aus rechtlicher Sicht


Die meisten UaB-Betriebe haben mittlerweile eine eigene Homepage. Diese hat sich zu einem unerlässlichen Instrument zur Vermarktung des Angebotes UaB entwickelt.
Bei der Erstellung einer Homepage gilt es auch, einige rechtliche Aspekte einzuhalten.
Wenn man heute die Internetseiten der Betriebe anschaut, so fällt auf, dass diese meist sehr liebevoll gemacht und gut durchdacht sind. Allerdings fällt auch auf, dass es gerade in rechtlicher Hinsicht noch einen gewissen Nachholbedarf gibt.

Wahrheitsgetreu und nicht irreführend


Alle Angebote im Internet müssen aktuell und wahrheitsgetreu sein. Die Angaben dürfen den Kunden auf keinen Fall irreführen. Dies betrifft sowohl die Preise, die Beschreibung der Angebote, als auch die Fotos. Es spricht nichts dagegen, bei den Fotos den Betrieb ins rechte Licht zu rücken, aber Fotomontagen, in denen ganze Höfe versetzt wurden, haben nicht nur einmal und das auch zu Recht, zu Reklamationen geführt. Der Kunde wird hier eindeutig getäuscht und der angebotene Betrieb entpuppt sich als Mogelpackung.

Urheberrechte abklären


Sofern Texte oder Bilder verwendet werden, die nicht dem Betrieb selbst gehören, sollten die Urheberrechte geklärt sein. Die Inhaber der Bild- und Textrechte müssen namentlich als Quelle angeführt werden. Es gibt mittlerweile Anwaltskanzleien, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben und damit ihr tägliches Brot verdienen.

Impressum angeben


Im Impressum sind Name und Adresse des Betriebes bzw. des Lizenzträgers anzugeben. Das italienische Mehrwertsteuergesetz sieht vor, dass die Mehrwertsteuernummer des Betriebes auf der Homepage angegeben werden muss. Das Impressum ist der ideale Ort dafür. Meist werden im Impressum auch die Redaktion und die Inhaber der Fotorechte angeführt.

Geschäftsbedingungen bzw. Stornoregelung sinnvoll


Um Unklarheiten bei der Urlaubsbuchung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Geschäftsbedingungen genauestens zu beschreiben. Diese Beschreibung sollte bei einem UaB-Betrieb unbedingt folgende Punkte enthalten: Beschreibung des Angebotes und der erbrachten Leistungen, Beschreibung der Preise und eventueller Ermäßigungen, Vorgehensweise bei der Buchung (z.B. Buchungsbestätigung, Anzahlung oder Angeld [Buchungssicherstellung], Uhrzeit der frühesten Anreise bzw. spätesten Abreise, Zahlungsbedingungen und die Stornoregelung. In der Stornoregelung werden eventuelle Gebühren oder Einbehalte bei Stornierungen und bei frühzeitiger Abreise festgelegt. Diese müssen dem Gast bereits bei der Buchung bekannt sein. Die Staffelung und die Höhe der Stornogebühren kann jeder Betrieb für sich selbst festlegen.

Datenschutzaufklärung Pflicht bei Datenverarbeitung


Wenn der Gast beim Betrieb um ein Angebot anfragt, unterliegt die Antwort auf diese eine Nachfrage nicht den Datenschutzbestimmungen. Werden die Daten aber gespeichert und für spätere Zusendungen genutzt, so muss dies dem Kunden mitgeteilt werden. Außerdem müssen ihm seine Rechte laut dem Datenschutzkodex mitgeteilt werden. Dies geschieht mit einer Datenschutzerklärung (informativa). Entsprechende Vorlagen sind beim Südtiroler Bauernbund erhältlich.

Haftungsausschlüsse


Haftungsausschlüsse sind zwar bei grober Fahrlässigkeit nichtig, trotzdem sollten in folgenden zwei Fällen Haftungsausschlüsse angebracht werden:

1) Wenn Sie Ihre Seite mit anderen Webseiten verlinken. Das entbindet Sie nicht von der Pflicht, die verlinkten Seiten regelmäßig auf deren Inhalt zu überprüfen.
2) Wenn es Unterschiede zwischen dem Internetangebot und den effektiven Abmachungen geben kann (z.B. bei den Preisen). In diesem Falle sollten Sie eine Angabe machen, dass Sie nicht für die Vollständigkeit und Aktualität der Internetseite haften und dass Sie sich vorbehalten, kurzfristige änderungen des Angebotes vorzunehmen. Weisen Sie darauf hin, dass für den Gast die Leistungen und der Preis laut Buchungsbestätigung rechtlich verbindlich sind.